Die Zusage zu einem
Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Darauf weist die Arbeitsrechtlerin Sabine Geilen aus Leipzig in der Zeitschrift Zeit Campus (Ausgabe 02/2020) hin.
Und was können wir für Sie tun?
Nutzen Sie unseren telefonischen Rückrufservice und senden Sie uns eine E-Mail, in dem Sie unverbindlich Ihr Anliegen schildern. Wir setzen uns dann persönlich mit
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