Corona

Corona · 27. Januar 2022
Impfpflicht für Beschäftigte?
§ 20a IfSG regelt entgegen weit verbreiteter Annahmen keine direkte Impfpflicht bestimmter Berufsgruppen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Personen, die bereits in einer Einrichtung / einem Unternehmen tätig sind und den, die die Tätigkeit erst ab oder nach dem 16.03.2022 aufnehmen sollen. Letztere dürfen nicht tätig werden. Die bereits bisher dort tätigen Personen unterliegen zunächst "nur" einer Nachweispflicht. - Bild:©Africa Studio-stock.adobe.com